Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020

Die Agrar-Genossenschaft „Bobritzschtal“ Oberbobritzsch e.G. hat sich einen selbstfahrenden Futtermischwagen für die Milchproduktionsanlage am Standort Süßenbacher Straße 1 in 09627 Bobristzch-Hilbersdorf angeschafft.

Mit dem Einsatz des selbstfahrenden Futtermischwagens wird eine Steigerung des Tierwohls durch eine bedarfsgerechte Ernährung erreicht. Diese tiergerechte Ernährung für zur Gesunderhaltung der Herde, einer verbesserten Fruchtbarkeit, weniger Antibiotikaeinsätzen und einer insgesamt längeren Nutzungsdauer der Tiere.

Durch gleichmäßige Rationen wird eine Leistungssteigerung der Herde von durchschnittlich mindestens 2 kg je Kuh erwartet.

Letztlich führt die Anschaffung auch zu einer Verbesserung des Arbeitskomforts und trägt durch modernste Motorentechnik zur Emissionsminderung bei.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Mit der Umsetzung des Vorhabens „AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland“ konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt.

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Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung bzw. zur pflanzlichen Erzeugung

Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung bzw. zur pflanzlichen Erzeugung

Landwirtschaftliche Betriebe stellen in vielen Teilen des ländlichen Raums eine wichtige Stütze des regionalen Arbeitsmarktes dar. Der primäre Sektor im Freistaat Sachsen ist jedoch durch eine zu geringe Arbeitsproduktivität gekennzeichnet. Die Milchviehhaltung gehört zu einem der wichtigsten tierischen Produktionszweige. Sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen machen vor allem Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen erforderlich, damit die landwirtschaftlichen Betriebe zukünftig wettbewerbsfähig bleiben. 

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Ausgleichszulage

Ausgleichszulage

Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.

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Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziertem Vorhaben

Wir erhalten eine Förderung für den Weiterbildungscheck betrieblich. Die Zuwendung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfond (ESF) und aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziertem Vorhaben

Die Teilnahme unseres Auszubildenden an der Weiterbildung „Erwerb Führerschein Klasse T mit Prüfung“ gestaltet die Ausbildung effektiv und gewinnbringend für beide Seiten, denn es ist zwingend notwendig, dass unser Mitarbeiter den Führerschein Klasse T erwirbt.

Ohne Führerschein ist es uns nicht möglich, dem Auszubildenden den zu vermittelnden Stoff vollständig beizubringen. Der gesamte Ausbildungsteil Pflanzenproduktion basiert auf Tätigkeiten mit Maschinen.

Auch für die persönliche Entwicklung unseres Auszubildenden ist der Besitz des Führerscheins von großer Bedeutung.